Teilnahmebedingungen

Veranstalter ist die IVG Service GmbH. Die Teilnahmegebühren verstehen sich pro Person und als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Teilnahmegebühren beinhalten die Verpflegung am Veranstaltungstag sowie die Tagungsunterlagen.

Nach der Online-Anmeldung geht der anmeldenden Person eine Bestätigung per E-Mail zu. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

Bis spätestens 12 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann die Anmeldung kostenfrei auf schriftlichem Wege und per E-Mail unter mschering@synlog.org storniert werden. Geht die Stornierung der Anmeldung später ein oder erscheint der Teilnehmer am Veranstaltungstag nicht, wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Eine Stornierung ist dann kostenfrei, wenn unvorhersehbare, schwerwiegende Anlässe diese rechtfertigen und eine Teilnahme unzumutbar machen, soweit dies entsprechend durch den Teilnehmer nachgewiesen wird.

Die IVG Service GmbH behält sich vor, unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung andere Referenten als die im Programm angekündigten ersatzweise einzusetzen, wenn dies aufgrund einer Verhinderung des Referenten oder anderen nicht von der IVG Service GmbH zu vertretenden Gründen gerechtfertigt ist. Zu einem Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder anderen Schäden ist die IVG Service GmbH nur verpflichtet, sofern ein grobes Verschulden vorliegt.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die IVG Service GmbH berechtigt ist, von der Veranstaltung Foto- und Filmmaterial zu fertigen, auf der seine Person erkennbar abgebildet ist.

Die IVG Service GmbH behält sich vor, die Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, abzusagen und gleichzeitig – sofern möglich – den voraussichtlich neuen Veranstaltungstermin mitzuteilen. Alternativ kann die Veranstaltung auch in einem digitalen Format angeboten und durchgeführt werden. Gründe, die die IVG Service GmbH nicht zu vertreten hat, sind schwerwiegende Ereignisse aufgrund Höherer Gewalt, wie zum Beispiel Brände, Epidemien und Pandemien (Corona), Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die die Durchführung der Veranstaltung zum festgesetzten Termin verhindern.

Gerichtsstand ist Düsseldorf.